Wer bei der Arbeit übel beleidigt, bedroht oder angegriffen wird, sollte das nicht so stehen lassen, sondern den Übergriff beim Arbeitgeber mitteilen. Erstattet dieser Anzeige, stellt sich die Frage: Tauchen später Privatadressen in der Strafanzeige auf? Diese Frage wurde spontan auf der Sicherheitskonferenz der dbb jugend nrw geklärt.









